In deutschen Heilbädern wird Kurbeitrag erhoben als Gegenleistung der zum Nutzen der Gäste geschaffenen Maßnahmen, Einrichtungen und Veranstaltungen.
Die Kurbeitragspflicht sowie die Höhe des Kurbeitrages ergeben sich aus der jeweiligen Kurbeitragssatzung des Urlaubsortes.
Dieser Kurbeitrag, auch als Kurtaxe bezeichnet, wird bei dem jeweiligen Gastgeber - also hier im Hotel Graf Bentinck - entrichtet.
Sicherlich erhalten Sie zunächst als Gast den Eindruck, dass die Entrichtung des Kurbeitrages Ihren Aufenthalt verteuert.
Doch die niedersächsische Nordseeküste bietet Ihnen die sogenannte "Nordsee Service Card" zu Ihrem Vorteil an.
Lassen Sie sich von der Nordsee Service Card, die Sie als Gegenleistung für die Zahlung der Kurtaxe erhalten, überzeugen.
Diese Service Card bietet Ihnen nicht nur zahlreiche Ermäßigungen, sondern auch freien Eintritt zu allen Stränden an der niedersächsischen Nordseeküste.
Vom 1. Mai bis zum 15. September beträgt der Kurbeitrag im Nordseebad Dangast € 2,00 pro Person und Tag, Kinder zahlen die Hälfte.
Vom 16. September bis zum 30. April beträgt der Kurbeitrag € 1,00 pro Person und Tag, Kinder zahlen die Hälfte.
(-Änderungen vorbehalten-)
Gäste mit einem Behindertenausweis erhalten Ermäßigung.
Der Kurbeitrag ist in den aufgeführten Zimmerpreisen nicht enthalten, sondern wird zuzüglich zu allen anderen Leistungen berechnet.